AGB

I. Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Serviced Apartments zur Beherbergung sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen zwischen dem Beherberger, der AP Living GmbH GmbH, 8010 Graz, Prankgergasse 75/12, 8020 Graz (FN 540413a) und dem jeweiligen Dritten (Gast). Ein Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen.

II. Vertragsabschluss

1. Der Beherbergungsvertrag über die Serviced Apartments kommt durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung durch den Beherberger zustande. Der Beherberger bestätigt den Vertragsabschluss durch eine Reservierungs- oder Buchungsbestätigung schriftlich. Der Gast erhält durch den Beherberger eine verbindliche Buchungsbestätigung und einen zum Zugang berechtigenden Tür-Codes. Die Tür-Codes, den der Gast bei der Buchung via E-Mail erhält, sind die Schlüssel für den Gebäudezutritt und das gebuchte Apartment. Der Gast übernimmt für die Tür-Codes während des Aufenthaltes die Haftung. Der Gast hat bei Anreise selbstständig mittels zugesandten Tür-Code einzuchecken.

2. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Serviced Apartment. Der Beherberger kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft (zumindest gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist. Das ist dann der Fall, wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist insbesondere dann gegeben, wenn die Beherbergungsräumlichkeiten unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

3. Vertragspartner sind der Beherberger und der Gast. Bestellt der Gast für einen von ihm verschiedenen Dritten, welcher die Leistungen sodann faktisch in Anspruch nimmt, haftet er dem Beherberger gegenüber für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Ferner haftet der Gast für von ihm selbst oder von diesem – diesfalls mit dem Dritten solidarisch – schuldhaft verursachter Beschädigungen des Serviced Apartments, der Einrichtung und der allgemein zugänglichen Räume. Der Gast haftet ebenso für alle Schäden, die aus einer Weitergabe des Tür-Codes an Dritte entstehen.

4. Für eine gültige Reservierung muss zum Zeitpunkt der Buchung eine gültige Kreditkarte durch den Gast oder eine auf den elektronischen Verkaufskanälen vom Beherberger angebotene alternative Bezahlungsmethode angegeben werden. Der Beherberger hat das Recht, diese Angaben umgehend auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen und eine Vor-Autorisierung auf die angegebene Kreditkarte bzw. die alternative Bezahlungsmethode vorzunehmen. Am Vortag der Anreise ist der Beherberger berechtigt dazu, die Kreditkarte oder die alternative Bezahlungsmethode sodann mit einem Depot in der Höhe des Entgeltes für die gesamte Beherbergungsdauer zu belasten. Ist eine Belastung der Kreditkarte zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, hat der Beherberger das Recht, die getätigte Reservierung zu stornieren. Damit erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Serviced Apartments durch den Gast.

III. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornobedingungen

1. Der Gast ist zu einem kostenfreien Rücktritt berechtigt, wenn ein solcher mit ihm schriftlich vereinbart wurde. Wurde kein kostenfreies Rücktrittsrecht vereinbart, so sind die entsprechend vereinbarten Stornogebühren zu leisten. Bei Buchung über einen Drittanbieter gelten die dort angegeben Stornorichtlinien.

2. Ein Rücktritt seitens des Gastes durch einseitige Erklärung ist nur zulässig, wenn folgende Stornogebühren entrichtet werden:

• Bis 31 Tage vor Anreise: Kostenlose Stornierung • 30 bis 15 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes
• 14 bis 8 Tage vor Anreise: 75% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes
• 7 bis 1 Tage vor Anreise 90% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes
• Am Anreisetag: 100% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes Die oben genannten Stornobedingungen kommen in jedem Fall zur Anwendung, wenn der Gast durch außerordentliche Zufälle, die nicht in der Sphäre des Beherbergers liegen, nicht anreisen kann.

IV. Beginn und Ende der Beherbergung

1. Reservierte Serviced Apartments stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages und bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Der Gast hat den Check-in am Anreisetag mittels Gästeformular selbstständig durchzuführen und den Anweisungen Folge zu leisten.

2. Am Abreisetag hat der Gast das Serviced Apartment bis spätestens 10:00 Uhr geräumt und unbeschädigt an den Beherberger zurückzustellen. Der Gast hat das Serviced Apartment schonend und pfleglich zu behandeln. Kinder unter 14 Jahren sind während ihrer Aufenthaltsdauer jederzeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen.

3. Gibt der Gast sein Serviced Apartment am Abreisetag vertragswidrig nicht bis 10:00 Uhr geräumt oder in einem beschädigten oder unbrauchbaren Zustand zurück, welcher eine Beherbergung anderer Gäste unmöglich macht, schuldet der Gast im Falle der lediglich verspäteten Übergabe bis 13:00 Uhr einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % des Entgelts für eine Nacht für das Serviced Apartment, nach 13:00 Uhr einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 100 % des Entgeltes für eine Nacht für das Serviced Apartment zuzüglich des Schadens für eine etwaige Ersatzbeschaffung bzw. für die Dauer der Unbrauchbarkeit.

4. Bei übermäßiger Verschmutzung des Apartments bzw. Rauchen im Apartment wird der Mehraufwand bei der Reinigung und für den Fall der Unbenützbarkeit bzw. Unvermietbarkeit der betroffenen Apartments der damit verbundene Verdienstentgang dem Gast in Rechnung gestellt. Festzuhalten ist, dass der Gast sich an die Hausordnung, welche ihm zusammen mit der Buchungsbestätigung übermittelt wird, zu halten hat.

5. Bei vorzeitigem Abreisen des Gastes im Falle eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger hat jedoch in Abzug zu bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderwärtige Beherbergung eines anderen Gastes im Serviced Apartment erhalten hat. Eine solche Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherberger im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme des vom Gast bestellten Serviced Apartments vollständig ausgelastet ist und das nämliche Serviced Apartment auf Grund der Stornierung an weitere Gäste überlassen werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Gast.

6. Darüber hinaus ist der Beherberger berechtigt den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere, wenn der Gast a) von dem Serviced Apartment einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht oder b) von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird.

7. Durch den Tod des Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.

8. Wenn die Vertragserfüllung durch ein, als höhere Gewalt zu wertendem Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Gastes sind ausgeschlossen.

V. Tierhaltung

1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

2. Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ 1320 ABGB).

VI. Verlängerung des Beherbergungsvertrages

1. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass sein Beherbergungsvertrag verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.

2. Anderes gilt nur dann, wenn der Gast am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen kann, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis entspricht.

VII. Entgelt

1. Das vom Gast zu leistende Entgelt versteht sich als Bruttogesamtentgelt und beinhaltet, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Sämtlich Preise verstehen sich in Euro (€).

2. Darüberhinausgehende Leistungen sind vom Gast gesondert zu bestellen und zu bezahlen. Zur Erfüllung seiner Leistungen und der Zusatzleistungen ist es dem Beherberger und seinen Gehilfen ausdrücklich gestattet, das Serviced Apartment jederzeit zu betreten.

VIII. Meldepflicht

1. Der Gast hat seiner Meldepflicht im Rahmen der automationsunterstützen Anmeldung am Anreisetag beim Check-in nachzukommen und den Anweisungen zu folgen.

2. Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass alle weiteren mitreisenden Gäste, welche sich von 22:00 – 07:00 Uhr im Serviced Apartment befinden, ihrer Meldepflicht innerhalb von 3 Stunden nachkommen. Für diese Personen wird vom Beherberger jedenfalls ein Entgelt verrechnet werden.

3. Die Meldepflicht gilt für jede Person, welche im Rahmen der Beherbergung ein Serviced Apartment bewohnt. Wird ein Serviced Apartment von mehr als einer Person gleichzeitig bewohnt, so gilt die Meldepflicht für jede dieser Personen individuell.

IX. Rechte und Pflichten des Beherbergers

1. Ist eine Belastung der Kreditkarte oder des alternativen Zahlungsmittels zu einem Zeitpunkt, zu welchem sich der Gast bereits im Serviced Apartment befindet, nicht möglich, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Gast eingebrachten Sachen zu.

2. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für sonstige vom Gast in Anspruch genommenen Nebenleistungen jeglicher Art zu.

X. Veränderungen an den Beherbergungsräumlichkeiten

Eine Veränderung an den Beherbergungsräumlichkeiten oder dem Serviced Apartment ist dem Gast unter keinen Umständen gestattet.

XI. Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen

1. Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner oder Gast eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesem angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie die aus- und eingehenden Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs. 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit.

2. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Gastes ist zu berücksichtigen. 3. Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Gast oder der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.

XII. Nutzung des Wireless LAN

Dem Gast steht ein kostenloser Zugang zum hausinternen Wireless LAN (W-LAN) zur Verfügung. Die Nutzung ist nur Gästen erlaubt und auf die Dauer der Anwesenheit beschränkt. Der Beherberger übernimmt keine Haftung für die Störungsfreiheit der Datenverbindung oder die Verfügbarkeit einer bestimmten Datenübertragungsrate. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einbuchung in das W-LAN aus nicht vom Beherberger zu vertretenden technischen Gründen zeitweise erschwert oder in seltenen Fällen auch vorübergehend unmöglich sein kann. Durch die Bereitstellung des W-LANs übernimmt der Beherberger keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Gast kein Recht, dass W-LAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen. Der Beherberger übernimmt keinerlei Haftung für Schadenersatz (mit Ausnahme von Vorsatz und Körperschäden), insbesondere im Zusammenhang mit Inhalten aufgerufener Websites oder downgeloadeter Daten. Ferner wird auch keinerlei Haftung für einen allfälligen Virenbefall durch Verwendung des W-LANs übernommen. Der Gast nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das W-LAN ausschließlich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet, sowie das die Datenübertragung unverschlüsselt erfolgt. Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich geschützter Inhalte sind untersagt. Sollte der Beherberger durch die Verwendung des W-LANs durch den Gast aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Gast verpflichtet, den Beherberger diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

XIII. Haftungsbeschränkungen

1. Ist der Gast ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.

2. Ist der Vertragspartner oder der Gast ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.

XIV. Kompensationsverbot

Der Gast verzichtet darauf, gegen Forderungen des Beherbergers aus diesem Vertrag aufzurechnen. Ist der Gast ein Konsument, so gilt dies nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Beherbergers oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die vom Beherberger anerkannt worden sind.

XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.

2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.

4. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Gast und/oder Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.

5. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner und/oder Gast, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.